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PV-Gutachterleistungen

Wir unterstützen Sie als Anlagenbetreiber bei Schäden und Problemen 

Insbesondere vor dem Ablauf der Gewährleistungsfristen ist es für die Investitionssicherheit entscheidend, ob eine PV-Anlage mangelfrei funktioniert. Noch besteht die Möglichkeit Mängelansprüche gegenüber dem Anlagenerrichter anzumelden. 

  • Begutachtung der PV-Anlage auf mechanische und elektrische Fehler
  • Mängel- und Fehleranalyse der gesamten Anlage oder auch einzelner Komponenten
  • Thermografische Untersuchung, mit ausführlicher Dokumentation
  • Leistungsmessung mittels Kennlinienmessung
  • Berechnung von Mindererträgen und Abgleich mit Referenzanlagen
  • Elektrolumineszenz-Messungen zur Erkennung von Mikrorissen in den Zellen
  • Ausführliche Dokumentation, auf Wunsch mit Gutachter-Zertifikat zur Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen.

Wussten Sie schon:

Bei Mängeln, die erst lange Zeit nach der Übergabe entdeckt wurden, spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie nicht im Produkt enthalten waren. Hier müsste DER KÄUFER das Gegenteil beweisen. Die sogenannte "Beweislastumkehr" erfolgt gemäß BGB nach sechs Monaten.

Bei typischen PV-Garantien zwischen 5 und 10 Jahren trägt also der Käufer die Beweislast!


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